Segler-Verband Sachsen e.V.

(SVS)

Sachsen startet Modellversuch Foilen 2023

Pressemitteilung vom 23.03.2023 auf Sachsen.de
 
StaatssekretÀrin Ines Fröhlich: »Wir halten unsere Zusage ein und machen Wassersport möglich«
Der Freistaat Sachsen ist im Lausitzer Revier als auch im Mitteldeutschen Revier von einer Vielzahl sich entwickelnder Seenlandschaften geprÀgt. In den letzten Jahren haben sich diese Seen zu vielfÀltigen Wassersportdestinationen entwickelt. Sie tragen damit wesentlich zur Erhöhung der touristischen AttraktivitÀt bei.

»ˏWassersport fĂŒr Alleˊ – um diesem Slogan weiter folgen zu können, ist es notwendig, auf Entwicklungen im Wassersport zu reagieren«, so StaatssekretĂ€rin Ines Fröhlich. »Dabei ist es uns wichtig, neue Trendsportarten nicht auszugrenzen, sondern gemeinsam einen Weg der Ermöglichung zu finden. Gerade das Foilen entwickelte sich in den vergangenen Jahren zu einer trendigen Sportart. Jetzt ist es uns gelungen, eine Lösung fĂŒr die AusĂŒbung dieses Sports zu finden.«

Um auch das Foilen zu ermöglichen wird ein Modellversuch Foilen 2023 gestartet, der die AusĂŒbung rechtssicher genehmigt und an einfache Bedingungen geknĂŒpft ist. Dieser Modellversuch umfasst die Wassersportsaison von April bis Mitte Oktober 2023. Insbesondere soll damit auch der Naturhaushalt und der Naturschutz berĂŒcksichtigt werden. Das Foilen (Foilen, Wing-Foilen und Foil-Surfen) wird danach genehmigungsfrei zugelassen. Das Kite-Foilen wird dem Kite-Surfen gleichgestellt und somit auf genehmigten Kite-Surf-Strecken ermöglicht.

Ines Fröhlich: »Mit diesem Modellversuch schaffen wir eine rechtssichere AusĂŒbung des Foilens im Einklang mit der SĂ€chsischen Schifffahrtsverordnung. Gemeinsam mit den VerbĂ€nden haben wir uns sowohl die Technik als auch die AusĂŒbung des Sports genau angesehen. In der Gesamtbewertung haben wir uns darauf verstĂ€ndigt, diesen Modellversuch vorzunehmen und die praktische DurchfĂŒhrung auf den GewĂ€ssern zu beobachten. Ich danke insbesondere dem Segler-Verband-Sachsen e.V. fĂŒr die konstruktive Zusammenarbeit.«

Die Möglichkeit des Foilens wird am Gemeingebrauch der GewĂ€ssernutzung festgemacht. Auf welchen Seen der Gemeingebrauch dies zulĂ€sst, liegt in der Entscheidung der Wasser- und Schifffahrtsbehörden, da diese die entsprechenden Genehmigungen ausstellen. Aus GrĂŒnden des Naturschutzes sind die GewĂ€sser Berzdorfer See, Partwitzer See, Seelhausener See sowie die Talsperre Quitzdorf vom »Modellversuch Foilen 2023« ausgenommen.