Ziel ist, die Nutzung der neuen Seen gemeinsam voranzubringen.
Im Zuge der Bergbausanierung entstehen im Freistaat Sachsen in der sächsischen Lausitz und im Leipziger Raum zahlreiche Tagebauseen. Diese Gewässer werden durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hergestellt und befinden sich aktuell in unterschiedlichen Sanierungsstadien.
Einige Tagebauseen sind noch in der Herstellungs-/ Flutungsphase, andere werden schon seit geraumer Zeit (teilweise) durch die Allgemeinheit genutzt.
Mit fortschreitender Sanierung werden durch die Landesdirektion Sachsen weitere Gewässerstrecken der Seen freigegeben.
Mit dem Sächsischen Wassergesetz hat der Landesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass Tagebauseen und zugehörige Überleiter schiffbar sind. Diese können jedoch erst dann für die Schifffahrt genutzt werden, wenn die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde gewässerindividuell festgestellt hat, dass das jeweilige Gewässer für die Nutzung „Schifffahrt“ fertiggestellt ist.
Mit der Schiffbarkeit wird ein Gewässer zur Wasserstraße, auf der Schifffahrt betrieben werden kann. Es wird dabei zwischen Fracht- oder Fahrgastschifffahrt sowie Sportschifffahrt unterschieden. Die Schiffbarkeit steht zunehmend in einem Spannungsfeld mit ökologischen Ansprüchen und naturschützerischen Anliegen, wie sie in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie fixiert sind.
Um über die zukünftig veränderte Nutzungsmöglichkeit im künstlichen Gewässer zu informieren, lud die Pier1 GmbH & Co. KG; Cospudener See Markkleeberg am 13.03.2023 alle Wassersportler und Interessenten zu einer Informationsveranstaltung mit der zuständigen Wasserschutzpolizei ein. Mehr als der Raum fassen konnte kamen, um sich aktuell über die Situation rund um den Wassersport und die Nutzung der künstlichen Seen zu informieren. Hatten doch in den letzten Wochen einige Entscheidungen für Unruhe gesorgt. (Kite-und Foilverbote, Feststellung der Fertigstellung und Kostenexplosion beim Errichten des Harthkanals zwischen Zwenkauer und Cospudener See).
Polizeioberkommissar Herr Beinecke von der WAPO Bereich Leipzig wurde als erfahrener Referent zu vielen Themen gern gehört und auch mit diversen Fragen der Zuhörer bestürmt.
Aus der Sicht der WAPO wurden wichtigen Grundlagen, zu kontrollierenden Regeln und Erfordernisse für Umweltschutz und Ordnung und Sicherheit auf dieser offenen Veranstaltung erläutert.
In den letzten Jahren hat die Wasserschutzpolizei mehr und mehr auf dem Cospudener See kontrolliert. Zudem sind die gesetzlichen Regelungen bzw. die Regelungen des Landkreises und der Stadt Leipzig für den See immer vielfältiger und manchmal auch schwer verständlich geworden. Folgende Themen wurden vorgestellt:
• Wissenswertes über die WSP • Einklassifizierung sächsischer Gewässer • Zuständigkeit auf sächsischen Gewässern • Allgemeine geltende Vorschriften auf Gewässern • Besonderheit Tagebaurestseen • Besonderheit und Zukunft Cospudener See • Fragen an die WSP/ mögliche Änderungen zum jetzigen Status nach
Feststellung der Fertigstellung
Wünsche der Wapo an die Nutzer der Seen und angrenzenden Reviere
Rundum wurde diese Veranstaltung als Plattform genutzt, sich außerhalb der Kontrollen persönlich kennen und schätzen zu lernen und Verständnis für die Arbeit und Aufgaben der Wapo zu generieren sowie auch der Wunsch der Wassersportler bei Ausübung ihrer Hobbies, die Kirche im Dorf zu lassen“.
Für alle Beteiligten war dieses Format der Kommunikation sehr aufschlussreich und sympathisch. Danke den Veranstaltern und Gästen sowie der WAPO.
Anbei kleine Checkliste für Segler, Motorbootfahrer, Angler, Katamaransportler bei Nutzung eines künstlichen Gewässers (Tagebauseen, Talsperren..)
1. Kleinfahrzeug (Motorboot >3PS, Segelboot >5,5Meter) muss gekennzeichnet sein (Name/ Devise/ Eigentümerangabe mit tel. Erreichbarkeit)
2. Bootspapiere aktuell an Bord (Eintragungen Motor, Eigentümer, Name, Anschrift)
3. Ausweise an Bord (Sportbootführerschein, wasserrechtliche Gestattung, Bootsschein…)
4. Auflagen/ Bestimmungen der aktuellen Allgemeinverfügung sind bekannt
Dübener Landstraße 4, 04129 Leipzig, Telefon: +49 341 5855-0
Hier findet ihr nähere Informationen zur Wasserschutzpolizei und deren Aufgaben.
Facebook.com/polizeisachsen.info | WaPo: Neues Boot am Störmthaler See
Weiterführende Links:
Landesschifffahrtsverordnung gilt auf allen sächsischen Gewässern!
• Sächsische Schifffahrtsverordnung – SächsSchiffVO
- KleinfahrzeugKennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch