Das SMWA folgt der Empfehlung des SVS und ordnet Foils als technische Weiterentwicklung in die jeweilige Sportart ein. Diese pragmatische Lösung lÀsst uns Sportler wieder lachen und erleichtert auch dem Ministerium die Arbeit.
Hier die Zusammenfassung im Wortlaut des Schreibens:
âZum Windsurfen mit Foil-Konstruktionen (Foilsurfen) haben sich im Ergebnis des letztjĂ€hrigen Modellversuchs die im Vorfeld getroffenen EinschĂ€tzungen hinsichtlich der Wirkungen auf den Naturhaushalt und der GefĂ€hrdungspotentiale bei der AusĂŒbung des Sportes bisher bestĂ€tigt. Eine Gleichsetzung des Foilsurfens (mit Wing oder Segel) mit dem klassischen Windsurfen (Surfboards mit Finnenausstattung) ist danach zu rechtfertigen. EinschrĂ€nkungennach § 7 Absatz 3 der SĂ€chsischen Schifffahrtsverordnung (SĂ€chsSchiffVO) sind nicht geboten. Insofern soll das Foilsurfen, dem klassischen Windsurfen gleichgestellt, weiterhin im Rahmen des Gemeingebrauchs stattfinden können.
Die Disziplinen Kite-Foilen und E-Foilen fallen weiterhin in den Anwendungsbereich nach § 7 Absatz 3 SĂ€chsSchiffVO. Die Schifffahrtbehörde kann die DurchfĂŒhrung auf ausgewiesenen GewĂ€sserabschnitten dennoch genehmigen.
Die zur Saisonauswertung 2023 begonnene Evaluation zum Nutzungsverhalten, zu UnfĂ€llen und Störungen sowie den Belangen des Natur- und GewĂ€sserschutz soll fortgefĂŒhrt werden, um fĂŒr die anstehende Neufassung der SĂ€chsSchiffVO eine valide Datenbasis aufzubauen und eine verlĂ€ssliche Einordnung von Foilsurf-Konstruktionen in das Normenwerk vornehmen zu können.â
Die vollstĂ€ndigen âSĂ€chsische Handlungshinweise zum Umgang mit Foilsurf-Konstruktionen, Stand 25. MĂ€rz 2024â sind hier zu finden.
Wenn wir uns danach richten, wird auch die Wasserschutzpolizei weniger Ăberstunden leisten mĂŒssen!
SĂ€chsische Handlungshinweise zum Umgang mit Foilsurf-Konstruktionen als PDF (Stand 25. MĂ€rz 2024) Online lesen

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