Liebe Mitgliedsvereine, liebe Vorstände,
das Präsidium des SVS hat die von Innenminister Prof. Roland WÜller geforderten sportartspezifischen Hygieneregeln aufgestellt, um den ab 6. Juni gestatteten Trainings- und Wettkampfbetrieb sicherzustellen.
Weil Segeln eine Freiluft-Sportart mit sehr kleiner Mannschaftsstärke ohne Zuschauerränge ist, ergeben sich neben den allgemein in Sachsen geltenden Hygiene-Vorschriften nur folgende sportartspezifische Auflagen, die fßr Trainings- und Regattabetrieb eingehalten werden sollen:
- Bei aktuellem Infekt der Atemwege ist der Segler / die Mannschaft vom Training bzw. von der Regatta ausgeschlossen.
- Das wetterabhängige Gefährdungspotenzial wird durch Trainer/Wettfahrtleiter vorausschauend und angemessen minimiert, um ggf. erforderliche kontaktintensive RettungsmaĂnahmen zu vermeiden.
- Personenbezogene Auftriebsmittel, Ausreithilfen und Kleidung dĂźrfen nicht getauscht werden.
- Trainingsgruppen werden auf maximal 10 Boote pro Trainer reduziert.
- Die Besatzung eines Startschiffs wird auf maximal 6 Personen begrenzt, bei Zielschiffen, Schiedsrichterschiffen, Tonnenlegern und Begleitbooten beträgt die Besatzungsstärke maximal 4 Personen.
- Schulungen aller Art, Trainingsvor- und âNachbesprechung, Steuermannsbesprechung, Siegerehrung, OrganisationsbĂźro, Umkleiden und Verpflegung sind vorzugsweise im Freien durchzufĂźhren und andernfalls nach den MĂśglichkeiten und in der Verantwortung des ausrichtenden Vereins zu vereinzeln/serialisieren oder zu virtualisieren.
Viel Erfolg bei der Umsetzung und viel SpaĂ beim Segeln.
Euer Reinhard Bläser
WeiterfĂźhrende Links:
⢠Landessportbund - Corona FAQ
⢠Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
⢠Neue Regeln ab 6. Juni 2020
⢠Sachsen.de - amtliche Bekanntmachungen Coronavirus
⢠Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 6. Juni 2020⢠Landessportbund - Corona FAQ
⢠Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
⢠Neue Regeln ab 6. Juni 2020
⢠Sachsen.de - amtliche Bekanntmachungen Coronavirus