Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen, die durch die MaĂnahmen zur Eindämmung der aktuellen COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, kĂśnnen ab sofort finanzielle UnterstĂźtzung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu kĂśnnen, dass die sächsische Landesregierung unserer Forderung nach einer finanziellen UnterstĂźtzung fĂźr von der COVID-19-Pandemie betroffene Sportvereine nachgekommen ist. Ordentliche LSB-Mitglieder, die durch die MaĂnahmen zum Infektionsschutz in ihrer Existenz bedroht sind, kĂśnnen ab sofort finanzielle UnterstĂźtzung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.
Dazu hat das Sächsische Staatsministerium des Innern eine entsprechende FÜrderrichtlinie erlassen, die Sie auf unserer Webseite nachlesen kÜnnen.
Die Soforthilfe-Zuschßsse fßr Vereine kÜnnen bis zu 10.000 Euro, die Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 Euro betragen. Fßr die Gewährung der Darlehen ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in HÜhe von bis zu 10.000 Euro kÜnnen unsere Mitgliedsvereine direkt ßber den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterfßhrende Informationen, die Sie zum Ausfßllen benÜtigen, finden Sie unter www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe.
Mit freundlichen GrĂźĂen
Landessportbund Sachsen