Segler-Verband Sachsen e.V.

(SVS)

Corona-Soforthilfe fĂŒr LSB-Mitgliedsvereine

Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen, die durch die Maßnahmen zur EindĂ€mmung der aktuellen COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle UnterstĂŒtzung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines LiquiditĂ€tsdarlehens beantragen.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die sĂ€chsische Landesregierung unserer Forderung nach einer finanziellen UnterstĂŒtzung fĂŒr von der COVID-19-Pandemie betroffene Sportvereine nachgekommen ist. Ordentliche LSB-Mitglieder, die durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle UnterstĂŒtzung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines LiquiditĂ€tsdarlehens beantragen.

Dazu hat das SÀchsische Staatsministerium des Innern eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen, die Sie auf unserer Webseite nachlesen können.

Die Soforthilfe-ZuschĂŒsse fĂŒr Vereine können bis zu 10.000 Euro, die Darlehen zur LiquiditĂ€tssicherung bis zu 350.000 Euro betragen. FĂŒr die GewĂ€hrung der Darlehen ist die SĂ€chsische Aufbaubank zustĂ€ndig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können unsere Mitgliedsvereine direkt ĂŒber den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterfĂŒhrende Informationen, die Sie zum AusfĂŒllen benötigen, finden Sie unter www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen
Landessportbund Sachsen