Segler-Verband Sachsen e.V.

(SVS)

Fahrtensegelausschreibung Mitteldeutschlands ab 2006

Die drei LandesseglerverbĂ€nde von Sachsen, Sachsen- Anhalt und ThĂŒringen haben eine gemeinsame Fahrtensegelausschreibung erarbeitet, die von den PrĂ€sidien nun beschlossen wurde und damit ab sofort gĂŒltig ist.

Vorbemerkung:
Mit BestĂ€tigung der PrĂ€sidien der LandesseglerverbĂ€nde von Sachsen, Sachsen- Anhalt und ThĂŒringen erlangt die gemeinsame "mitteldeutsche Fahrtensegelausschreibung" der drei LandesverbĂ€nde ab dem FrĂŒhjahr 2006 Ihre GĂŒltigkeit.

Dies ist die neue, derzeit gĂŒltige Ausschreibung. Stand: Februar 2006.
Der Wortlaut der Ausschreibung gilt fĂŒr die drei LandesverbĂ€de gleich.
Wo unterschiedliche Regelungen gelten, ist das betreffende Land separat genannt.

1. Veranstalter
Seglerverband Sachsen , Landes- Seglerverband Sachsen- Anhalt, ThĂŒringer Seglerverband.

2. Geltungszeitraum
1.3. bis 30.10. des Jahres
Gewertet werden maximal 50 Fahrtentage.

3. Fahrtbereich
unbegrenzt

4. Teilnahmebedingungen
(1) Mitgliedschaft in einem dem LSV angehörenden Verein
(2) Eintragen in die Meldeliste des jeweiligen Vereins
(3) BootsfĂŒhrer muss im Besitz des gĂŒltigen FĂŒhrerscheins fĂŒr den bafahrbaren Bereich sein.
(4) FĂŒr das verwendete Sportboot muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
(5) FĂŒhren eines Bord- ider Logbuches.
Die Startberechtigung wird jÀhrlich durch Stempel und Unterschrift des Vereins im Bordbuch und in der Meldeliste erteilt.
(6) Teilnahmeberechtigt sind Segelsurfer, Segler und Motorbootfahrer.

5. Wertung
Sachsen:
Es erfolgt keine getrennte Wertung.

Sachsen- Anhalt und ThĂŒringen:
getrennte Wertung fĂŒr folgende Bootsklassen:
(1) Segelsurfbretter (SSB)
(2) Jollen (J)
(3) Jollenkreuzer (JK), (P-, R-, SR- und baugleiche GFK-Kreuer) ohne Ballast
(4) Seekreuzer und Motorsegler

In den Klassen (1) - (4) Wertung getrennt nach Jugend, Frauen, MĂ€nner

(5) Motorboote (M), hier nur Mannschaftswertung

6. Meldung und Termin
Meldung erfolgt durch die Eintragung in die Starterlisten bei den Vereinen.
Einsendung an den Obmann Fahrtensegeln des Landesverbandes bis 31.5.des Jahres.

7. TeilnehmergebĂŒhr
Sachsen:
keine TeilnehmergebĂŒhr.

Sachsen- Anhalt:
(1) 1,50€ pro Teilnehmer aus Vereinen, die Mitglied des LSV und des DSV sind.
(2) 2,50€ pro Teilnehmer aus Vereinen, die nur Mitglied im LSV sind.
(3) Überweisung durch den Verein bis 31.5. des Jahres auf Konto:
Kreisparkasse Bitterfeld
Kto-Nr: 39160788,
BLZ: 800 537 22
Zahlungsgrund: “FW 2006“
RechtsgĂŒltig wird die Meldung erst mit Eingang der TeilnehergebĂŒhr.
Bei Nachmeldungen gelten gleiche Bedingungen.

ThĂŒringen:
2,50€ je Starter sind vom Verein bis 30.6. des Jahres an den TSV zu ĂŒberweisen.
Zum gleichen Termin sind die Startlisten der Vereine dem Fahrtenobmann des TSV zu ĂŒbergeben.

8. Teilnahmenachweis:
Eintragung der Fahrten in ein Bord-/ Logbuch mit folgenden Angaben:
» Name des Teilnehmers (bei mehreren Teilnehmern im gleichen Boot: Eintragung in ein Bordbuch
» Datum, Kursbeschreibung, Zeit-, Wetter-, Windangaben, besondere Vorkommnisse, Revierinformationen.

9. Versicherungsschutz:
Sachsen:
keine Vorgabe.

Sachsen- Anhalt und ThĂŒringen:
Als Nachweis der organisierten sportlichen BetĂ€tigung sind fĂŒr die Sportversicherung wichtig und Voraussetzung die gĂŒltige Meldung zusammen mit dem abgestempelte Bordbuch.

10. Bewertungssystem:
(1) je Segel-km (auch gestakt/ gepaddelt)
stromauf (Strömung >= 2 km/h): 4 Punkte
ruchendes GewÀsser/ stromab: 1 Punkt
(2) je Motor-/ Schlepp-km
Motor-km stromauf (s.o.): 0,5 Punkte
ruhendes GewÀsser/ stromab: 0,1 Punkte
(3) Schleusen: je Vorgang: 4 Punkte
(4) FĂŒr die Teilnahme an maximal 5 Gemeinschaftsveranstaltungen
einschließlich An- und Absegeln: 20 Sonderpunkte
(5) FĂŒr die Teilnahme an maximal 3 Großveranstaltungen
mit mehr als 3 Vereinen (z.B. Fartenseglertreffen): 50 Sonderpunkte
(6) Wettfahrtleiter, Schiedsrichter und Übungsleiter fĂŒr
maximal 2 Veranstaltungen im Jahr: 20 Sonderpunkte
(7) Landtransport zwischen Heimathafen und Einsatzort je 100km: 2 Punkte
(8) Sonderpunkte fĂŒr Fernfahrten zu Wasser vom Heimathafen/ Einsatzort aus:
ab 200 km KurslÀnge: 100 Punkte
fĂŒr alle weiteren 100 km: 50 Punkte

11. Hinweise fĂŒr die Bewertung:
1) Beginn und Ende der Fernfahrt sind im Bordbuch eindeutig zu kennzeichnen.
Bei mehrere unabÀngigen Fernfahrten sind diese zu nummerieren.
(2) Die Distanzen mĂŒssen sich aus den Angeben im Bordbuch ergeben, ermittelt aus:
» Wasserwanderkarten
» Seekarten
» Straßenkarten
(3) Seemeilen sind in km umzurechnen (Faktor: 1,852 km/ sm)
(4) Die Summe der Punkte ist auf ganze Zahlen zu runden

12. Auswertung:
(1) Die Auswertung der BordbĂŒcher erfolgt durch die Fahrtenobleute der Vereine.
Eintragung der Punktzahlen in die Meldelisten.
(2) Abgabetermin beim Landes- Fartenobmann: 30.11. des Jahres
(3) Fogende Angaben mĂŒssen die Meldelisten enthalten:
» Name
» Vorname
» Geburtsjahr
» Bootsart 1)
» Punktzahl
» Unterschrift des Fahrtenobmanns
(1) Die Abrechnung erfolgt getrennt nach Bootsarten.

13. Preise:
» PrÀmierung des erfolgreichsten Vereins: Der erfogreichste Verein wird nach folgender Formel ermittelt:
Punkte = Gesamtpunktzahl der Teilnehmer/ Zahl der Vereinsmitglieder

» Preise fĂŒr Teilnehmer:
Sachsen:
(1) Preise fĂŒr 1 bis 6 in jeder Wertungsgruppe
(2) Ein Preis fĂŒr de besten Binnensegler
(3) Ein Preis fĂŒr de besten Jugendlichen
(4) Die Vergabe von Auszeichnungen erfolgt zu einem wĂŒrdigen Anlass.

Sachsen- Anhalt:
(1) Sachpreis und Urkunde fĂŒr 1 bis 3 in jeder Wertungsgruppe
(2) Die Vergabe von Auszeichnungen erfolgt zu einem wĂŒrdigen Anlass. Die Vergabe kann der LSV
auch an den jeweiligen Verein ĂŒbertragen.

ThĂŒringen:
(1) Preise fĂŒr 1 bis 3 in jeder Wertungsgruppe
(2) Ein Preis fĂŒr de besten Binnensegler
(3) Die Vergabe von Auszeichnungen erfolgt zu einem wĂŒrdigen Anlass. Die Vergabe kann der LSV
auch an den jeweiligen Verein ĂŒbertragen.

14. EinsprĂŒche:
EinsprĂŒche sind bis zum 31.6. des Folgejahres beim Vorsitzenden des jeweiligen LSV einzureichen.

15. Sonderwettbewerb, Außergewöhnliche Törns:
Außerhalb des Fahrtenwettbewerbs prĂ€mieren die LSV zusĂ€tzlich
außergewöhnliche Törns. Voraussetzung dafĂŒr ist das Einreichen des Bordbuches
und einer Reisekurzbeschreibung mit folgendem Inhalt:
(1) Yacht (Name, Typ, LÀnge, Breite, Tiefgang, SegelflÀce, Motorleistung)
(2) Reiserevier (Reiseweg, Start-, Zielhafen, Entfernung, Punktzahl nach obigem Schema)
(3) Zeitraum (von ... bis), Teilnehmer: mÀnnlich/ weiblich, Unterzeichner/ Unterschrift, Anlagen, VerÀnderungen.
(4) Die Sieger dieses Wettbewerbes ermittelt der Fahrtensegelausschuss des jeweiligen Landes.
Alle Teilnehmer erhalten eine Erinnerungsurkunde.
(5) Die Bewertung fĂŒr den Fahrtenwettbewerb der Kreuzerabteilung (KA) ist unabhĂ€ngig
von diesem Fahrtenwettbewerb einzureichen.

16. Mitteldeutscher Fahrtensegelausschuss:
(1) Der Fahrtenausschuss wird gebildet aus den Verantwortlihen fĂŒr Fahrtensport der jeweiligen LandesseglerverbĂ€nde.
(2) Der Ausschuss hat das Recht, BordbĂŒcher einzusehe bzw. zu kontrollieren.
(3) Der Ausschuss wertet nach Abschluss des jeweiligen Fahrtenwettbewerbes die erzielten Ergebnisse
aus als Grundlage fĂŒr weitere gemeinsame VerĂ€nderungen.

bestÀtigt durch das PrÀsidium des SVS im Februar 2006.