Segler-Verband Sachsen e.V.

(SVS)

Regattaveranstaltungen in Sachsen bedĂźrfen einer wasserrechtlichen Genehmigung

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass auf den meisten sächsischen Gewässern fĂźr Regattaveranstaltungen eine wasserrechliche Genehmigung bei der jeweils zuständigen unteren WasserbehĂśrde einzuholen ist - dies liegt im Verant­wortungs­bereich des durch­fĂźhrenden Vereins.
Trainingsmaßnhmen sind hingegen als reguläre Vereins­aktivität nicht genehmigungs­pflichtig. Bereits vor Saisonbeginn hat der Päsident des SVS, Dr. Jens Tusche alle Regatten und Veranstaltungen des SVS gemäß Regatta­kalender mit dem RP Dresden und der Wasser­schutz­polizei abgestimmt.
Unabhängig davon benÜtigt jedes Motorboot, welches evtl. im Verein zur Absicherung vorhanden ist, eine eigene Genehmigung u. Zulassung, um generell auf dem Gewässer fahren zu dßrfen. Diese Genehmigungen sind einzuholen bei der zuständigen unteren WasserbehÜrde.