Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass auf den meisten sächsischen Gewässern fßr Regattaveranstaltungen eine wasserrechliche Genehmigung bei der jeweils zuständigen unteren WasserbehÜrde einzuholen ist - dies liegt im Verantwortungsbereich des durchfßhrenden Vereins.
TrainingsmaĂnhmen sind hingegen als reguläre Vereinsaktivität nicht genehmigungspflichtig. Bereits vor Saisonbeginn hat der Päsident des SVS, Dr. Jens Tusche alle Regatten und Veranstaltungen des SVS gemäà Regattakalender mit dem RP Dresden und der Wasserschutzpolizei abgestimmt.
Unabhängig davon benÜtigt jedes Motorboot, welches evtl. im Verein zur Absicherung vorhanden ist, eine eigene Genehmigung u. Zulassung, um generell auf dem Gewässer fahren zu dßrfen. Diese Genehmigungen sind einzuholen bei der zuständigen unteren WasserbehÜrde.
Regattaveranstaltungen in Sachsen bedĂźrfen einer wasserrechtlichen Genehmigung
1. September 2008